Kaffara und Fidya

Ausgleichsleistungen in eurem Namen an Bedürftige

Fidya und Kaffara

Fidya und Kaffara sind Ausgleichsleistungen, deren Umsetzung oft Fragen aufwirft. Um dies zu erleichtern, bieten wir die Möglichkeit, diese Leistungen in Deinem Namen an Bedürftige weiterzugeben, damit die Hilfe direkt dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Fidya
Fidya bezeichnet eine Ersatzleistung für versäumte Fastentage im Ramadan, wenn diese aus legitimen Gründen – wie etwa Krankheit oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen – nicht nachgeholt werden können.

Kaffara
Kaffara ist ein Ausgleich, der geleistet wird, wenn das Fasten absichtlich unterbrochen oder ein Schwur nicht eingehalten wurde. Dabei sei zu beachten, dass die Kaffara mit ehrlicher Reue verbunden sein sollte, da die bloße Entrichtung der Leistung allein nicht als ausreichend gilt.

Fidya

bei Nichtfasten

6 €

pro Tag

Kaffara

bei Schwurbruch

60 €

pro Schwurbruch

Kaffara

bei Fastenabbruch

360 €

pro Tag

Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt! (Quran 2:184)

Deine Fidya- und Kaffara-Spenden…

…setzen wir gezielt für die Versorgung mit Mahlzeiten in besonders bedürftigen Regionen ein.

Die Verteilung erfolgt stets dort, wo die Not am größten ist – sei es in Waisenhäusern, in Schulkantinen verarmter Dörfer oder in Gemeinden, die von Krisen und Hunger betroffen sind.

Deine Unterstützung sorgt dafür, dass Bedürftige – insbesondere Kinder – regelmäßig eine nahrhafte Mahlzeit erhalten.

In manchen Projekten bringen Deine Spenden Kinder zurück in die Schule – und eröffnen ihnen so einen Weg aus der Armut. In anderen sichern sie die Grundversorgung von Familien, die alles verloren haben.

Häufig gestellte Fragen zu Kaffara und Fidya

Fidya ist ein arabischer Begriff mit mehreren Bedeutungen im islamischen Kontext. Grundsätzlich beschreibt es ein zu entrichtendes Entgelt, um jemanden in einer schwierigen Situation zu befreien oder eine religiöse Verpflichtung zu erfüllen.

Darüber hinaus wird Fidya als verpflichtende finanzielle Ersatzleistung angesehen, wenn bestimmte religiöse Pflichten nicht erfüllt werden können. Insbesondere betrifft dies zwei Säulen des Islam:

  1. Fasten: Wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen, während des Ramadan oder aus anderen legitimen Gründen, nicht in der Lage ist zu fasten, kann sie Fidya zahlen, um die verpassten Fastentage zu kompensieren.
  2. Hadsch (Pilgerfahrt): Wenn jemand aus legitimen Gründen nicht in der Lage ist, die Pilgerfahrt nach Mekka durchzuführen, kann er oder sie Fidya zahlen, um die Pilgerpflicht zu erfüllen.

Die Höhe der Fidya kann je nach Situation variieren und sollte in Absprache mit Gelehrten oder religiösen Autoritäten festgelegt werden. Indem Gläubige Fidya zahlen, können sie sicherstellen, dass ihre religiösen Verpflichtungen erfüllt werden, auch wenn sie aus legitimen Gründen vorübergehend daran gehindert sind.

Die Kaffara für einen Schwur, der nicht eingehalten wurde, bietet mehrere Möglichkeiten zur Wiedergutmachung. Eine Person kann entweder zehn Bedürftige speisen oder ihnen angemessene Bekleidung geben.

Falls die Erfüllung der oben genannten Kaffara-Optionen nicht möglich ist, besteht die Alternative darin, drei aufeinanderfolgende Tage zu fasten.

Es ist jedoch ratsam, im Alltag vorsichtig zu sein und nicht leichtfertig Eide abzulegen, um solche Situationen zu vermeiden und die Verantwortung für unsere Versprechen ernst zu nehmen.

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