Kaffara und Fidya

Sühneleistung in eurem Namen an Bedürftige

Richtwerte für Kaffara und Fidya

Für viele Menschen gestaltet es sich schwierig herauszufinden, wie hoch die Sühneleistung ist und wo sie erbracht werden kann. Aus diesem Grund bieten wir ab sofort die Möglichkeit, diese Leistung in eurem Namen für Bedürftige einzusetzen.

Fidya bezieht sich auf die Ersatzleistung für verpasste Fastentage während des Ramadan aus legitimen Gründen, beispielsweise bei Krankheit, wenn das Fasten nicht möglich ist.

Die Kaffara (Sühneleistung) wird fällig, wenn das Fasten absichtlich gebrochen oder ein Schwur nicht eingehalten wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaffara (Sühneleistung) von Allah nur dann angenommen wird, wenn im Vorfeld aufrichtige Reue gezeigt wird. Das Entrichten der Sühneleistung allein ist ansonsten nicht ausreichend.

Fidya

bei Nichtfasten

6 €

pro Tag

Kaffara

bei Schwurbruch

60 €

pro Schwurbruch

Kaffara

bei Fastenabbruch

360 €

pro Tag

Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt! (Quran 2:184)

Häufig gestellte Fragen zu Kaffara und Fidya

Fidya ist ein arabischer Begriff mit mehreren Bedeutungen im islamischen Kontext. Grundsätzlich beschreibt es ein zu entrichtendes Entgelt, um jemanden in einer schwierigen Situation zu befreien oder eine religiöse Verpflichtung zu erfüllen.

Im Islamischen Recht bezeichnet Fidya zunächst die religiös bedingte Auslösesumme, die bei der Befreiung von Kriegsgefangenen gezahlt werden kann. Diese Zahlung ermöglicht es, eine Person, die in Kriegsgefangenschaft geraten ist, freizukaufen.

Darüber hinaus wird Fidya als verpflichtende finanzielle Ersatzleistung angesehen, wenn bestimmte religiöse Pflichten nicht erfüllt werden können. Insbesondere betrifft dies zwei Säulen des Islam:

  1. Fasten: Wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen, während des Ramadan oder aus anderen legitimen Gründen, nicht in der Lage ist zu fasten, kann sie Fidya zahlen, um die verpassten Fastentage zu kompensieren.
  2. Hadsch (Pilgerfahrt): Wenn jemand aus legitimen Gründen nicht in der Lage ist, die Pilgerfahrt nach Mekka durchzuführen, kann er oder sie Fidya zahlen, um die Pilgerpflicht zu erfüllen.

Die Höhe der Fidya kann je nach Situation variieren und sollte in Absprache mit Gelehrten oder religiösen Autoritäten festgelegt werden. Indem Gläubige Fidya zahlen, können sie sicherstellen, dass ihre religiösen Verpflichtungen erfüllt werden, auch wenn sie aus legitimen Gründen vorübergehend daran gehindert sind.

Die Kaffara für einen Schwur, der nicht eingehalten wurde, bietet mehrere Möglichkeiten zur Wiedergutmachung gemäß den islamischen Lehren. Eine Person kann entweder zehn Bedürftige speisen, ihnen angemessene Bekleidung geben oder einen Sklaven befreien, sofern diese Praxis in der betreffenden Gesellschaft existiert.

Falls die Erfüllung der oben genannten Kaffara-Optionen nicht möglich ist, besteht die Alternative darin, drei aufeinanderfolgende Tage zu fasten, wie es in Sure 5:89 beschrieben wird: “Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget!

Es ist jedoch ratsam, im Alltag vorsichtig zu sein und nicht leichtfertig Eide im Namen Allahs abzulegen, um solche Situationen zu vermeiden und die Verantwortung für unsere Versprechen ernst zu nehmen.

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